Was passiert, wenn eine Hausverwaltung abberufen wird? Die Antwort überrascht: Sie verliert sofort alle Befugnisse, erhält aber weiterhin Geld – bis zu sechs Monate lang! Dieses „Vergütungsparadox“ ist nur eine von vielen rechtlichen Besonderheiten nach einer Abberufung. Während die Verwaltung keine Verträge mehr abschließen oder Eigentümerversammlungen einberufen darf, bestehen umfassende Herausgabepflichten – ohne Zurückbehaltungsrecht. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten gelten, wie die Übergabe funktioniert und was bei Verweigerung zu tun ist. Ein Leitfaden mit BGH-Rechtsprechung und praktischen Checklisten.